Netzanschluss

Die Elektrizitäts- und Wasserversorgung Port führt am dem 01.01.2019 das elektronische Meldewesen (papierloses Meldewesen) ein. Ab diesem Zeitpunkt werden nur noch elektronische Eingaben akzeptiert und bearbeitet. Formulare welche per E-Mail oder per Post an uns gesendet werden, werden nicht mehr bearbeitet.


Elektroinstallationsfirmen welche nicht über die dafür notwendige Software verfügen haben die Möglichkeit, die Übermittlung der Formulare über die kostenlose Websoftware "ElektroForm online" zu machen. www.elektroform.ch/online/ewvport

Wir bitten Sie, nur noch die von uns zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden. Sämtliche für die EWV Port gültigen Formulare werden im "ElektroForm Installateur" und ElektroForm online" zur Verfügung gestellt.

Sie benötigen einen Anschluss an unser Verteilnetz? Hier erfahren Sie mehr über Vorgehen und Kosten für den Netzanschluss:

Baugesuch (Baubewilligungsverfahren)

1. Der Architekt reicht das Baugesuch inkl. Formular Anschluss Elektrizität (BE) bei der Gemeinde Port ein.

2. Die Gemeinde unterbreitet das Baugesuch der EWV Port zur Stellungnahme.

3. Die EWV Port verfasst eine Stellungnahme zuhanden der Gemeinde.



Planung, Erstellung und Inbetriebnahme vom Netzanschluss

  1. Für die Planung und technische Vorabklärungen zu Anschlüssen 0.4-kV und 16-kV: Der Architekt (Bauherr, Planer, Elektroinstallateur) reicht bei der EWV Port ein ausgefülltes Anschlussgesuch ein:

    - für Einspeiser/EEA (Solar, Biomasse, Wind, Wasser) - für Energiespeicher
    - für Wärmepumpen
    - für Ladestationen von Elektrofahrzeugen
    - für Lifte und weitere Anlagen mit eventuellen Netzrückwirkungen

  2. Für den Anschluss an das 0.4-kV-Netz gelten die Werkvorschriften (WV) Werkvorschriften.
  3. Die Auslösung vom Netzanschluss erfolgt mit der Installationsanzeige
    Ein anerkannter Elektroinstallateur erstellt diese im Auftrag des Bauherrn (Architekt oder Gebäudeeigentümer) auf dem offiziellen Formular gemäss den Werkvorschriften.
  4. Die EWV Port prüft die Installationsanzeige, erstellt eine Offerte gemäss den aktuellen Produkten für den Netzanschluss und verfasst eine Stellungnahme
    zuhanden des Netzanschlussnehmers (Gebäudeeigentümer).
  5. Der Netzanschlussnehmer bestellt den Netzanschluss.
  6. Die EWV Port führt den Netzanschluss aus.

  7. Der Elektroinstallateur löst mit Hilfe der Apparatenbestellung die Zählermontage aus.


Sämtliche für die EWV Port gültigen Formulare werden im "ElektroForm Installateur" und ElektroForm online" zur Verfügung gestellt.
www.elektroform.ch/online/ewvport


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